Taxi und MiniCar Grenzland
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Wissenswertes
Bei Anruf unbedingt das Handy freischalten.
Wenn wir Ihre Nummer nicht sehen können wir auch nicht zurückrufen bei Nachfragen, oder Verzögerungen und müssen Ihnen leider die Anfahrt berechen.
Wenn Ihnen ein Taxi entgegen kommt, dessen Taxischild aus ist, kann man Sie nicht aufnehmen. Licht aus heißt "Bestellt" oder "Besetzt".
Beim Taxameter, in Taxen vorgeschieben, sehen Sie nach
Inbetriebname den aktuellen Fahrpreis, der ist
vom Kreis zwingend vorgeschrieben.
Abweichungen sind nur bei Entfernungen über 50 Km zulässig.
Bei den meisten Mietwagen, das ist die korrekte Bezeichnung von
Fahrzeugen zur Personenbeförderung
und den meisten Kleinbussen (Bully`s) gibt es einen Wegstreckenzähler. Der zeigt nach Inbetriebname in der oberen Zeile die aktuellen Km, in der unteren, den Km Preis.
Bei Taxen wird der Fahrpreis vom Kreis, in Zusammenarbeit mit den Unternehmensvertretern festgelegt und muß innerhalb des Bezirkes eingehalten werden. Bei Abweichungen droht Konzessionsentzug.
Bei Mietwagen ist die Preisgestaltung Sache des Unternehmens.
Unzulässig sind Fahrpreise unterhalb der Selbstkosten. Je höher die Jahreskilometerleistung um so mehr verteilen sich die Festkosten wie Anschaffungskosten, Versicherung, Steuer, AFA (Abschreibung für Abnutzung), Verwaltungs- und Werbungskosten, Unterhaltung einer Zentrale etc.
Hinzu kommen die variablen Kosten, wie Treibstoff, Fahrerlohn, Umsatzsteuer, Verschleiß.Leider auch Schäden im Innenbereich der Fahrzeuge, durch übermütige Randalierer.